ESD-Wissen

ESD-Anforderungen an Lieferanten

Lieferantenanforderungen sollten nicht nur „ESD-konform“ fordern, sondern Produkt und Scope, anwendbare Normausgabe, weiterzugebende Kundenanforderungen, Verpackungsregeln, Nachweise und Änderungsmeldungen benennen. So bleibt sichtbar, welche Forderung aus Norm, Kundenvertrag oder eigener Lieferantenspezifikation stammt.

Anforderungen nach Herkunft und Scope spezifizieren

Bestellung oder Qualitätsvereinbarung benennt die relevante Norm- oder Standardausgabe und führt zusätzliche Kundenvorgaben separat. Produktfamilie, Prozessstufe, Standort und Verpackungsschnittstelle begrenzen den Geltungsbereich.

Lieferantenforderung prüfbar formulieren
BausteinFestlegungNicht ausreichend
RegelwerkDokumentnummer und Ausgabe„nach ESD-Norm“
ScopeProdukt, Prozess, Standort„für alle Teile“ ohne Kontext
ZusatzforderungKundenvorgabe separat referenzierenals angeblichen Norminhalt darstellen
NachweisBericht, Freigabe, Audit oder Zertifikat nach Bedarfunspezifisch „Nachweis vorhanden“
ÄnderungMelde- und Freigabewegstille Material- oder Prozessänderung

Kundenanforderungen nur kontrolliert weiterreichen

Wird eine Kundenforderung an den Lieferanten weitergegeben, bleibt ihre Herkunft kenntlich. Das verhindert, dass eine kundenspezifische Zusatzforderung später fälschlich als allgemeiner Inhalt von IEC 61340-5-1 behandelt wird.

Normwechsel als Lieferantenänderung steuern

Eine neue Normausgabe wird gegen bestehende Lieferantenspezifikation und Kundenvertrag geprüft. Erst nach Bewertung wird festgelegt, ob neue Nachweise, Requalifikation oder eine Vertrags-/Bestelländerung notwendig sind.

  1. aktuelle und vertraglich referenzierte Ausgabe erfassen
  2. betroffene Lieferanten und Produkte identifizieren
  3. technische Gap-Auswirkung bewerten
  4. zusätzliche Kundenforderungen separat prüfen
  5. erforderliche Nachweise oder Requalifikation festlegen
  6. Änderung und Freigabe nachvollziehbar kommunizieren

Risiko bestimmt Überwachung

Kritikalität, Lieferantenleistung und Änderungen steuern Selbstauskunft, Nachweisprüfung, Audit oder Wareneingangsprüfung. Nicht jede Lieferantenbeziehung benötigt dieselbe Kontrolltiefe.

Quellen und weiterführende Dokumente

Fachlich geprüft

September 2026

Zurück zu Wissen